Der Konflikt um die Reform des Mietrechts eskaliert: Sowohl Mieter als auch Vermieter wollen inzwischen eine Totalreform-in entgegengesetzte Richtungen. Wolfgang Louzek, Präsident des Verbands der institutionellen Immobilieninvestoren VII will "eine Totalreform oder gar nichts, denn jede kleine Änderung wäre eine Verschlimmbesserung." Der "Mietadel" gehöre abgeschafft, billige Altmieten an das Marktniveau herangeführt. "Das derzeitige System schützt die Falschen", sagt er: Im Altbau seien die Altverträge auf Lebenszeit ein Hemmschuh für Instandhaltung und Sanierung, auch im Gemeindebau und im sozialen Wohnbau seien die Einkommensgrenzen zu hoch und zu starr. Der Richtwert im Altbau gehöre abgeschafft, denn auch die Liberalisierung bringe keinen Mietwucher: "Kein Vermieter kann mehr verlangen, als der Markt hergibt, denn am teuersten ist der Leerstand."

 

Der VII wünscht Anreize für Investoren. Dafür kann sich Louzek vorstellen, dass sie nur dann höhere Mieten verlangen dürfen, wenn sie dafür qualitätssteigernde Maßnahmen setzen.

 

Die Arbeiterkammer AK stellt sich die Totalreform des Mietrechts anders vor: Der Richtwert soll bleiben, Zuschläge dazu auf maximal 20 Prozent begrenzt werden. Auch sollen einige Betriebskosten-Positionen künftig nicht auf Mieter umgewälzt werden können. "Die Grundsteuer ist eine Vermögenssteuer und soll nicht vom Mieter bezahlt werden", nennt AK-Mietrechtsexperte Walter Rosifka ein Beispiel. Befristungen sollen eingedämmt werden; zudem soll der Erstauftraggeber, sprich der Vermieter, die Provision des Maklers zahlen. "Dann wird der Makler aber zum Agenten des Vermieters", entgegnet Louzek: "Wer zahlt, schafft an."

 

Der VII bemängelt, dass die Politik sich beim Thema Mietrecht zurückhält und die Justiz eine Art Rechtspolitik betreibt, beispielsweise bei der kaputten Gastherme, deren Reparatur je nach Gerichtsentscheidung mal der Mieter, mal der Vermieter bezahlen muss.

 

Politik wartet ab

 

Es gibt eine Expertengruppe mit Vertretern von Mietern, Vermietern und der zuständigen Ministerien, die die Reform ausarbeiten soll. Seit den Wahlen gab es jedoch keine Verhandlungen mehr. Auch die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung wurde noch nicht in ein Gesetz gegossen-dabei ist das der einzige Reformpunkt, den sowohl Mieter als auch Vermieter unterstützen.

 

 

 

Quelle: WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2013-12-10