Wie kürzlich berichtet, steigen am 1. April sowohl die Richtwert- als auch die Kategoriemieten. Die dafür notwendigen Veröffentlichungen der neuen Werte per Bundesgesetzblatt hat das Justizministerium in der Zwischenzeit erledigt, womit den Anhebungen nichts mehr im Wege steht.

 

Die Richtwertmieten, die für ab 1. März 1994 abgeschlossene private Mietverträge (auch in Gemeindewohnungen) gelten, legen im Schnitt um 4,6 Prozent zu, die Kategoriemieten steigen um mehr als fünf Prozent (Details siehe Tabellen unten). Bei Letzteren ist dieser höhere Wert sozusagen systemimmanent, weil die Kategoriebeträge (anders als die Richtwerte, die alle zwei Jahre automatisch an die Inflation angepasst werden) immer nur dann angehoben werden dürfen, sobald der Verbraucherpreisindex die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Diese Schwelle wurde im Dezember erreicht. Die letzte Erhöhung fand im September 2011 statt.

 

"Debatte seriös führen"

 

Nach dem jüngsten derStandard.at-Bericht über die Mieterhöhungen entbrannte wieder einmal eine politische Diskussion über die Mieten. Organisationen wie Arbeiterkammer und Mietervereinigung verlangten vom Justizminister ein Aussetzen der automatischen Erhöhungen.

 

Aus Sicht der Immobilienwirtschaft wird diese Diskussion aber "unseriös geführt", klagt Michael Pisecky, Obmann des Fachverbands der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer. "Die Indexanpassung ist eine Maßnahme, die aufgrund früherer Kritik eingeführt worden ist. Um Mietsteigerungen gesetzlich zu regeln, wurden Richtwertanpassungen an einen Index und einen Stichtag gebunden." Damals habe man sich auf diese Vorgehensweise geeinigt, so Pisecky weiter. "Jetzt, wo die Indexanpassung wirksam wird, diese zu kritisieren, ist nicht seriös."

 

"Ein Mietrecht für alle"

 

Udo Weinberger, Präsident des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), stößt ins selbe Horn: "Mit populistischer Vereinfachung wird man diesem komplexen System nicht gerecht." Unerwähnt bleibt aus seiner Sicht nämlich zu oft, "dass natürlich auch alle Mieter im kommunalen Wohnbau von dieser vertraglichen und gesetzlich verankerten Wertsicherungsvereinbarung betroffen sind", so Weinberger.

 

Ziel des ÖVI sei nach wie vor "ein Mietrecht für alle", so der Präsident. Er verweist auf die Arbeitsgruppe im Justizministerium, die eine Reform des Mietrechts erarbeiten soll (und der er selbst angehört). Diese könne nur dann erfolgreich sein, "wenn das Dauerwahlkampfgetöse endlich zugunsten einer zukunftstauglichen Lösung eingestellt wird".

 

Der Leiter der Reformgruppe, Sektionschef Georg Kathrein, führt derzeit noch Einzelgespräche mit den Interessenvertretungen, in denen er etwaige mögliche Kompromisse ausloten will. Laut Ministeriumssprecher Christian Wigand soll bis Herbst "sachorientiert an Lösungen gearbeitet werden". Dass es nicht einfach wird, Kompromisse zu finden, räumt freilich auch er ein.

 

Quelle: Martin Putschögl, DER STANDARD, 22.3.2014